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Geburtsurkunde Ausstellung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Vorkasse: Nein
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)