Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: neinNachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: neinAusstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinJede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Zuständige Stellen
Standesamt
Fahrplan
Ansprechpartner
- Haren (Ems):
- Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung
- Anzeige eines Sterbefalls
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Geburt Anzeige
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Internationalen Leichenpass beantragen
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbeurkunde beantragen
- Vaterschaftsanerkennung