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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Wohnsitz Ummeldung


Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Zuständige Stellen


Bürgerservice
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, sowie 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 -13.00 Uhr, sowie 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Frau Fabrizius
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Telefon: 05932 8-293
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Lammers
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Telefon: 05932 8-292
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Lübbers
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Telefon: 05932 8-234
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Pinkernell
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Telefon: 05932 8-291
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Schomaker
Telefon: 05932 8-294
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Snijders
Telefon: 05932 8-199
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Telgen
Telefon: 05932 8-290
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Druckformulare / Merkblätter

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)