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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium


Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.

Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.

Rechtsgrundlage

  • Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“
  • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
  • Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
  • ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
  • Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).

Kosten

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
  • Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
  • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Druckformulare / Merkblätter

Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Bildung, Kultur
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Kirchstraße 28, 49733 Haren (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Gerdes (Ganztagsschule)
Telefon: 05932 710990
Fax: 05932 7109913
Adresse: Gymnasialstraße 3, 49716 Meppen
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Brüsse-Haustein (Ganztagsschule)
Telefon: 05931 59650-0
Fax: 05931 59650-21
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 65, 49716 Meppen
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Rave (Ganztagsschule)
Telefon: 05931 92270
Fax: 05931 922725
Adresse: Schlaunallee 10, 49751 Sögel
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Hilgefort (Ganztagsschule)
Telefon: 05952 96874-0
Fax: 05952 96874-11
Adresse: Schulstraße 6, 26892 Dörpen
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Wathall (Ganztagsschule)
Telefon: 04963 90770
Fax: 04963 9077299
Adresse: Kolpingstraße 6, 49757 Werlte
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Schute (Ganztagsschule)
Telefon: 05951 8338090
Fax: 05951 83380859
Adresse: Kardinal-von-Galen-Straße 7 - 9, 49809 Lingen (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Sieberg (Ganztagsschule)
Telefon: 0591 8078760
Fax: 0591 80787674
Adresse: In den Strubben 11, 49809 Lingen (Ems)
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Grunewald (Ganztagsschule)
Telefon: 0591 901155-0
Fax: 0591 901155-28
Adresse: Hestruper Straße 1, 49838 Handrup
Bemerkung: Schulträger: Herz-Jesu-Kloster Handrup e. V.; Schulleitung: Herr Hanneken (Ganztagsschule)
Telefon: 05904 93000
Fax: 05904 930037
Adresse: Am Stadtpark 29/31, 26871 Papenburg
Bemerkung: Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Bloemer (Ganztagsschule)
Telefon: 04961 94700
Fax: 04961 947030
Adresse: Russellstraße 33, 26871 Papenburg
Bemerkung: Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Hockmann (Ganztagsschule)
Telefon: 04961 942910
Fax: 04961 9429151

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)