Gewerbe ummelden
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stellen
Ordnung
Ansprechpartner
- Haren (Ems):
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Wanderlager Anzeige
- Haren (Ems):
- Haren (Ems):
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Straßenreinigung
- Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Wanderlager Anzeige
- Haren (Ems):
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Straßenreinigung
- Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Wanderlager Anzeige
Druckformulare / Merkblätter
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Download als PDFDownload als PDF2Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Download als PDFDownload als PDF2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Tage§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)