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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe


An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.

Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:

  • Neujahrstag,
  • Karfreitag,
  • Ostermontag,
  • der 1. Mai,
  • Himmelfahrtstag,
  • Pfingstmontag,
  • der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
  • der 31. Oktober, als Reformationstag,
  • 1. Weihnachtstag,
  • 2. Weihnachtstag.

Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

Zuständige Stellen


Ordnung
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Lavesallee 6, 30169 Hannover
Telefon: +49 511 1206258
Fax: +49 511 1206555

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)