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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Erwachsenenbildung


Die Erwachsenenbildung soll als eigenständiger Teil des gesamten Bildungswesens allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität offen stehen. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten insbesondere Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, zu künstlerischem und handwerklichem Gestalten, Sprachen, zur Hauswirtschaft und Gesundheitsbildung an.

Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und bei der Bewältigung von Lebensproblemen helfen. Erwachsenenbildung soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen fördern, zur Chancengleichheit beitragen und helfen, Bildungsdefizite abzubauen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Einrichtung. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Zuständige Stellen


Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Soziales
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Telefon: 05932 8-0
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Herr Sturm
Telefon: 05932 8-276
Raum:
Zimmer 07 // EG
Zuständig für:
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)