Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.
Zuständige Stellen
Bürgerservice
Fahrplan
Ansprechpartner
- Haren (Ems):
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anzeige eines Sterbefalls
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Geburt Anzeige
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Internationalen Leichenpass beantragen
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Kinderreisepass Statusabfrage
- Kinderreisepass Verlängerung
- Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
- Kirchenaustritt Erklärung
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
- Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namensrechtliche Erklärung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Sterbeurkunde beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Ummeldung
- Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Ausstellung des EhefähigkeitszeugnissesBetrag (auch bei Ablehnung des Antrages):
EUR 50,00 - Vorkasse: Nein
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf,
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem Recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat