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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen


Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Voraussetzungen

  • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
  • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
  • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis zur Antragsberechtigung

als andere Person:

  • Nachweis zur Identität 
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: nein
Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Abgabe: 7,50 EUR
Vorkasse: nein
Für jedes weitere Exemplar der Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.

Verfahrensablauf

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)