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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes


Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Zuständige Stellen


Bürgerservice
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, sowie 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 -13.00 Uhr, sowie 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Frau Fabrizius
Telefon: 05932 8-293
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Lammers
Telefon: 05932 8-292
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Lübbers
Telefon: 05932 8-234
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Pinkernell
Telefon: 05932 8-291
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Schomaker
Telefon: 05932 8-294
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Snijders
Telefon: 05932 8-199
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:
Frau Telgen
Telefon: 05932 8-290
Raum:
Zimmer Bürgerbüro // EG
Zuständig für:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)