Naturschutz
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Zuständig
für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
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Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Umwelt
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Druckformulare / Merkblätter
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
- Antrag auf Zuschuss zur Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Obstwiesen und Alleen
- Bürger-Info Laubfall
- Ermessensleitlinien für die Bezuschussung zur Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Windschutzstreifen, Obstwiesen und Alleen
- Im Emsland heimische Gehölze
- Jakobskreuzkraut
- Rasen und Wiesen Lebens- und Erlebnisräume statt Einheitsgrün
- Regionale Obstsorten
Bürger-Info Laubfall
URL zum FormularErmessensleitlinien für die Bezuschussung zur Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Windschutzstreifen, Obstwiesen und Alleen
DownloadJakobskreuzkraut
URL zum FormularRasen und Wiesen Lebens- und Erlebnisräume statt Einheitsgrün
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