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Ihr ausgewählter Ort: Herzlake

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Einsicht in das Vereinsregister nehmen


Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.

Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen.

Druckformulare / Merkblätter

Online-Dienste vorhanden: Ja

Formulare vorhanden: Nein 

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

Verfahrensablauf

Suche ohne Registrierung:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

Auskunftsteinholung beim Amtsgericht als Registergericht:  

Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)