Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung