Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Bei der zuständigen Stelle können Sie daher eine einmalige Leistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind. Eine Unterstützungsleistung kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht vollständig aus Ihren eigenen Mitteln aufbringen können.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
27.06.2011
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.