Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Zuständige Stellen
Amtsgericht Osnabrück
Fahrplan
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreidurch Amtsgericht
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: neindurch Rechtsanwalt
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.