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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden


Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Sie als in Deutschland tätiger Wirtschaftsakteur oder Wirtschaftsakteurin, bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Die mitwirkungspflichtigen Personen und Unternehmen werden daher auch „Verpflichtete“ genannt. Dazu gehören unter anderem

  • Kreditinstitute, Finanzunternehmen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Spielbanken,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare,
  • Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und -berater,
  • Immobilienmaklerinnen und -makler,
  • Güterhändlerinnen und -händler,
  • Kunstvermittlerinnen und -vermittler.

Unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion sind Sie verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) zu schicken. Die FIU ist eine Direktion innerhalb der Generalzolldirektion.

Die Meldepflicht gilt unabhängig

  • von dem Wert des Vermögensgegenstands oder der Höhe der Transaktion
  • und der Zahlungsart (bar oder unbar).

Der im Geldwäschegesetz aufgeführte Schwellenwert von 10.000 EUR (beziehungsweise  2.000 EUR bei bestimmten Sachverhalten) bezieht sich auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten für Güterhändlerinnen und Güterhändler und Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler und nicht für die Meldepflicht.

Versäumnisse bei der Geldwäscheprävention, zu der auch die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung gehört, können für Sie schwerwiegende Folgen haben. Für Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetz, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen und die keines direkten Bezugs zu einer Geldwäschestraftat bedürfen,

  • können bei vorsätzlichen Verstößen Bußgelder von bis zu 150.000 EUR, bei leichtfertigen Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR  verhängt werden, je Einzelfall.
  • Bei schwerwiegenden, wiederholten und systematischen Verstößen kann die Höhe des Bußgeldes sogar bis zu 5 Millionen EUR oder bis zu 10 Prozent des Vorjahresumsatzes betragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postanschrift: Postfach 85 05 55, 51030 Köln, Stadt
Fahrplan
Telefon: +49 351 44834556
Fax: +49 228303 98539

Voraussetzungen

  • Sie haben Anhaltspunkte dafür, dass
    • Vermögenswerte illegaler Herkunft sind oder Vermögenswerte möglicherweise im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen oder  
    • eine Vertragspartnerin oder ein Vertragspartner hat Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob sie oder er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verifizierungsdokument (zum Beispiel Personalausweis- oder Reisepasskopie)
  • Je nach Verpflichtetenart weitere Unterlagen notwendig:
    • Verifizierung bei juristischer Person/Personengesellschaft: schriftliche Bestätigung der Identität der zu registrierenden hauptverantwortlichen Person durch das zur Vertretung berechtigte Organ
    • Verifizierung bei Verpflichteten mit Geldwäschebeauftragten: digitaler Registrierungsantrag und Bestellungsurkunde
    • Verifizierung bei natürlicher Person: digitaler Registrierungsantrag mit beglaubigter Unterschrift

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Verdachtsmeldungen müssen Sie der FIU grundsätzlich online über das Anwendungsprogramm "goAMLWeb" schicken. Es dient Ihnen als Meldeportal. Die Abgabe einer Meldung auf dem amtlichen Formular per Fax ist zulässig ab einer zweistündigen Störung der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung sowie bei einer Erstmeldung.

Die Nutzung von "goAML Web" setzt voraus, dass Sie sich zuvor einmalig registrieren. Die Registrierung ist seit dem 01.01.2024 für alle Verpflichteten gesetzlich notwendig:

  • Für die Registrierung  wählen Sie den Reiter "Registrieren" aus, tragen die benötigten Angaben in die Eingabefelder ein, laden die notwendigen Unterlagen hoch und betätigen die Schaltfläche "Registrierung absenden".
  • Anschließend wird die Registrierung durch die FIU geprüft und der Zugang freigeschaltet. Dabei werden Sie über sämtliche Schritte des Registrierungsprozesses mittels E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Adresse informiert.

Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung dürfen Sie die zugrunde liegende Transaktion zunächst nicht durchführen. Ist eine Meldung abgeschickt, darf eine in diesem Zusammenhang stehende Transaktion frühestens dann ausgeführt werden, wenn

  • die FIU oder die Staatsanwaltschaft zugestimmt haben oder
  • der dritte Werktag verstrichen ist, nachdem Sie die Verdachtsmeldung versendet haben, ohne dass eine Untersagung durch FIU oder Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die FIU schicken.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Geldwäscheprävention, Verdachtsfälle und Meldepflichten auf der Internetseite der Zollverwaltung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)