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Wohn-Geld beantragen


Sie müssen einen Antrag stellen.
Dann bekommen Sie das Wohn-Geld.
Sie bekommen das Wohn-Geld für 12 Monate.
Aber es kann auch kürzer sein.
Das kann passieren:
Wenn sich die Umstände für Sie ändern.
Dann bekommen Sie das Wohn-Geld nur für ein paar Monate.

Sie können den Antrag stellen:
- wenn Sie Mieter oder Mieterin sind.
- wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin sind und Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst haben.

gebührenfrei

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Besondere Leistungen
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Christina Behrens
Telefon: 05931 44-6313
Raum:
113, Kreishaus III
Zuständig für:
Günter Lahuis
Telefon: 05931 44-6413
Raum:
113, Kreishaus III
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)