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Orden und Ehrungen des Landes


 

Menschen, die sich in Niedersachsen besonders verdient machen, kann eine Niedersächsische Auszeichnung verliehen werden. Voraussetzung ist eine selbstständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl, die mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung eigener Interessen über längere Zeit ausgeübt wird.
 
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden.

Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden werden Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur- und Heimatpflege. Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen "Verdienstkreuz am Bande", "Verdienstkreuz 1. Klasse" und "Großes Verdienstkreuz" verliehen.
 
Die Niedersächsische Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.


Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille, der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und von Fahnenbändern. Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständig ist für diese Ehrungen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

 

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden und der Verdienstmedaille sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Jede/r kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen, ordenswürdigen Verdienste (Hilfreich wäre ggf. auch die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

Zuständige Stellen


Niedersächsische Staatskanzlei
Adresse: Planckstraße 2, 30169 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 120-0
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
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Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
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Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)