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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen)


Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.

Das Land Niedersachsen fördert daher Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung der Mehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben, mit einer finanziellen Unterstützung je Kind zur Geburt und zur Einschulung in Höhe von jeweils 250,00 € sowie durch die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.

Druckformulare / Merkblätter

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen für Familien finden sie unter

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zuständige Stellen

LS Hildesheim

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift: Postfach 10 08 44 , 31108 Hildesheim
Fahrplan
Adresse: Domhof 1 , 31134 Hildesheim
Fahrplan
Telefon: 05121 304-0
Fax: 05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung:
Haltestelle "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)