Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Einheitsgemeinde Geeste
Fahrplan
- Grundöffnungszeiten des Rathauses:
- Montag bis Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
- Montag bis Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
- Bürgerbüro (zusätzlich):
- Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr
- Samstag: 10.00 - 12:00 Uhr
- Öffnungszeiten "Arbeit und Soziales":
- Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr