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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung: Erteilung


Ziel und Aufgabe des Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung oder Zerstörung der vorgenannten Schutzgüter führt, ist nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) verboten.

Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen (einschließlich sozialen oder wirtschaftlichen) Interesses notwendig ist oder die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Bestimmungen betrifft

1. im Zusammenhang mit besonders geschützten Arten

  • Fang-, Tötungs- und Besitzverbote
  • die Haltung von und der Handel mit Exemplaren besonders geschützter Arten
  • die Kennzeichnung von Exemplaren besonders geschützter Arten

2. im Zusammenhang mit nicht besonders geschützten Arten

  • die Genehmigung zum gewerblichen Sammeln wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere, soweit nicht das Jagd- oder Fischereirecht vorgeht 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle ist verantwortlich für den Vollzug aller Maßnahmen und Handlungen auf dem Gebiet des Artenschutzes, somit auch für die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN):

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Umwelt
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Inga Sobotta
Telefon: 05931 44-2558
Raum:
C 558
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)