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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Eintragung ins Vereinsregister beantragen


Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen festgelegten Zweck erreichen wollen.

Wenn Sie einen Verein neu gegründet haben, wird er noch nicht eine juristische Person. Das heißt, dass Sie beispielsweise bei Geschäften für den noch nicht eingetragenen Verein als Vorsitzender oder Vorsitzende mit Ihrem Privatvermögen haften.

Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen wurde, die nur wirksam wird, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen wird oder sich die Zusammensetzung des Vorstands ändert. Vereine unterliegen als Körperschaften der Besteuerung. Das Steuerrecht räumt Vereinen jedoch besondere steuerliche Vorteile ein, wenn sie einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen.

Das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden. 

Zuständige Stellen


Amtsgericht Osnabrück
Adresse: Kollegienwall 29-31 , 49074 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 315-0

Voraussetzungen

  • Der Verein muss wirksam gegründet worden sein.
  • Der Verein muss mindestens 7 Mitglieder haben.
  • Die Vereinssatzung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt haben.
  • Der Verein muss bereits Vorstandsmitglieder haben, da diese für die Anmeldung zuständig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

notariell beglaubigte Anmeldung

Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ersteintragung des Vereins fallen gerichtliche Festgebühren nach Nummern 13100 und 13102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz an. Weitere gerichtliche Festgebühren fallen für Folgeeintragungen nach Nummern 13101 und 13102 Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz an.

Daneben fallen variable Notarkosten an, für die Anmeldung der Eintragung nach Nummern 21201 Ziff. 5 und 24102 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

Verfahrensablauf

Nach der Beglaubigung der Anmeldung durch einen Notar wird diese beim zuständigen Amtsgericht als Registergericht eingereicht und geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister. Dies wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Erstellung einer Kostenrechnung erfolgt im Anschluss und wird Ihnen per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer hängt von dem Geschäftsanfall beim Registergericht ab.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)