Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Freren - Bauamt
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Bemerkung: Zugang Poststraße
Bemerkung: (Kunden-Center)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Unterstützende Institutionen
Verbraucherzentrale Niedersachsen