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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Meldebestätigung Ausstellung


Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stellen

Rathaus Samtgemeinde Freren

Samtgemeinde Freren - Bürgerbüro
Postanschrift: Postfach 1251 , 49830 Freren
Fahrplan
Adresse: Markt 1, 49832 Freren
Fahrplan
Telefon: 05902 950-413
Fax: 05902 950-9410
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Freren, Markt
Bus: k.A.
Parkplätze:
Parkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 30, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Druckformulare / Merkblätter

Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)