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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute


Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

Zuständige Stellen

Rathaus Samtgemeinde Freren

Samtgemeinde Freren - Bürgerbüro
Postanschrift: Postfach 1251 , 49830 Freren
Fahrplan
Adresse: Markt 1, 49832 Freren
Fahrplan
Telefon: 05902 950-413
Fax: 05902 950-9410
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Freren, Markt
Bus: k.A.
Parkplätze:
Parkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 30, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Druckformulare / Merkblätter

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)