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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hilfen für Schwangere


Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Diese Hilfen werden in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben.

Die Hilfen sind z. B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Zuständige Stellen


Samtgemeinde Freren - Amt für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Postfach 1251 , 49830 Freren
Fahrplan
Adresse: Markt 1, 49832 Freren
Fahrplan
Telefon: 05902 950-107
Fax: 05902 950-9950
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Freren, Markt
Bus: k.A.
Parkplätze:
Parkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 30, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)