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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung


Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Samtgemeinde Freren - Steuerverwaltung
Postanschrift: Postfach 1251 , 49830 Freren
Fahrplan
Adresse: Markt 1, 49832 Freren
Fahrplan
Telefon: 05902 950-403
Fax: 05902 950-9403
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Freren, Markt
Bus: k.A.
Parkplätze:
Parkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 30, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)