Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Freren - Steuerverwaltung
Fahrplan
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr