Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Elternzeit Inanspruchnahme


Sie haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Der Anspruch besteht grundsätzlich innerhalb der ersten drei Lebensjahre.

Bei Geburten seit dem 01.07.2015 können bis zu maximal 24 Monate nicht genutzter Elternzeit auch noch zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

Die Anmeldung der Elternzeit erfolgt

  • schriftlich, aber formlos beim Arbeitgeber,
  • innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit,
  • bei Geburten seit dem 01.07.2015: zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

Arbeitnehmerinnen sollen ihre Elternzeit erst nach dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist beginnen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber
  • ggf. Geburtsbescheinigung des Kindes
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils

Voraussetzungen

Sie können Elternzeit  anmelden, wenn Sie

  • in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und

während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Arbeitgeber.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)