Personalkostenerstattung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen.
Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg
Zuständige Stellen
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Fahrplan
Fahrplan
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
- Nachweis der beamteten kircheneigenen Lehrkräfte
- Nachweis der angestellten kircheneigenen Lehrkräfte
- Berechnung Sonderbeitrag (zum Beispiel Sanierungsgeld, Finanzierungsbeitrag, Angleichungsbeitrag, Stärkungsbeitrag)
- Berechnung der Beiträge an die Verwaltungsberufsgenossenschaft für die kircheneigenen angestellten Lehrkräfte
- Beihilfeaufwendungen
- Personalveränderungen
- Beamtenversorgung
- Reisekosten / Umzugskosten
Verfahrensablauf
- Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
- Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
- Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.
Antragsfrist: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.
Die Erstattung der Sachkosten kann ebenfalls beantragt werden.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht