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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Personalkostenerstattung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen


Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen.

Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg

Zuständige Stellen


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Adresse: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 2120, 21311 Lüneburg
Fahrplan
Telefon: +49 4131 15-2222
Fax: +49 4131 15-452220
Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.        

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
  • Nachweis der beamteten kircheneigenen Lehrkräfte
  • Nachweis der angestellten kircheneigenen Lehrkräfte
  • Berechnung Sonderbeitrag (zum Beispiel Sanierungsgeld, Finanzierungsbeitrag, Angleichungsbeitrag, Stärkungsbeitrag)
  • Berechnung der Beiträge an die Verwaltungsberufsgenossenschaft für die kircheneigenen angestellten Lehrkräfte
  • Beihilfeaufwendungen
  • Personalveränderungen
  • Beamtenversorgung
  • Reisekosten / Umzugskosten

Verfahrensablauf

  • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
  • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
  • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

Antragsfrist: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

Die Erstattung der Sachkosten kann ebenfalls beantragt werden.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)