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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Angelegenheiten der Heimatvertriebene und Spätaussiedler


Heimatvertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas sowie den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Wegen der ihnen insbesondere als Folge des Zweiten Weltkrieges zugefügten Leiden sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre historische Verpflichtung an, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.

Das Grenzdurchgangslager Friedland ist die einzige Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen. Von der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes werden sie nach der Ankunft registriert und auf die Bundesländer verteilt.

Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Weiterleitung erfolgt durch das Grenzdurchgangslager Friedland -Niedersächsisches Zentrum für Integration-

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt in der Außenstelle Bramsche.

Auskünfte zu den Altfällen in Niedersachsen erteilen zudem der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Region Hannover, die Stadt Göttingen sowie die große selbständige Stadt. Außerdem können Sie sich an den Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler wenden.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Soziales
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Andrea Dankelmann
Telefon: 05931 44-4266
Raum:
F 266
Zuständig für:
Adresse: Heimkehrerstraße 18 , 37133 Friedland
Telefon: 05504 803-0

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)