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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Juleica (Jugendleiter-Card)


Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)