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Ihr ausgewählter Ort: Freren

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Seniorenberatung


Die Seniorenberatung kann bei Fragen weiterhelfen, die sich mit zunehmendem Alter auftun. Solche Fragen können sein:

  • Wie kann ich in der Wohnung altersgerecht wohnen?
  • Wie beantrage ich Pflegegeld?
  • Welche ambulanten Hilfen gibt es?
  • Was muss ich beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten?  

Darüber hinaus gibt es auch immer mehr Menschen, die sich im Alter zum Wohle Anderer engagieren können und wollen.

Anlaufstelle für all diese Fragen kann die Seniorenberatung sein. Diese Beratungsstelle kann unabhängig von Alter, Zugehörigkeit zu einer Pflegekasse oder der Frage, ob ein Migrationshintergrund vorliegt, in Anspruch genommen werden.  

Was sollte ich noch wissen?

Siehe auch:

  • Seniorenservice kommunal
  • Seniorenvertretung/Seniorenbüro
  • Seniorenservicebüro Niedersachsen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Bitte beachten Sie auch das Serviceangebot der "Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen".

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen

Rathaus Samtgemeinde Freren

Samtgemeinde Freren - Hauptamt
Postanschrift: Postfach 1251 , 49830 Freren
Fahrplan
Adresse: Markt 1, 49832 Freren
Fahrplan
Telefon: 05902 950-101
Fax: 05902 950-9950
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Freren, Markt
Bus: k.A.
Parkplätze:
Parkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 30, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „direkt am Rathaus“, Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)