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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer beantragen


Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.

Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.

Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse: Am Sportplatz 23 , 26506 Norden
Fahrplan

Voraussetzungen

  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend.
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist kein Fließgewässer nach Anlage 1 Nr. 2.1 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) (WRRl-Relevant)
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt liegt nicht in einem Karstgebiet

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
  • Sofern Gewässer(abschnitt) noch nicht im digitalen Gewässernetz: Beiblatt Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Sie Ihre Anzeige bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
  • Auf Grundlage der eingegangenen Anzeige und anhand einzelner Kriterien kontrolliert der NLWKN auf Plausibilität, ob das Gewässer oder Gewässerabschnitt trockenfallend sein könnte.
  • Nach entsprechender Kontrolle auf Plausibilität nimmt der NLWKN das Gewässer oder den Gewässerabschnitt in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer auf oder lehnt die Anzeige ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anzeige variiert in Abhängigkeit des Aufkommens der Anzeigen zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.

Rechtsbehelf

Klage

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)