Reisepass Ausstellung vorläufig
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt
Ansprechpartner
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Fundsachen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Unterschriften: Beglaubigung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Ummeldung
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Fundsachen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Unterschriften: Beglaubigung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Ummeldung
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 26,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr: 52,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlFür die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 96,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlBeantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 1 JahrDie Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Was sollte ich noch wissen?
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)



