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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Carport aufstellen


Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht. 

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten: 

  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen. 
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach. 

  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet 
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.  

Welche Gebühren fallen an?

Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)