Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Zuständige Stellen
Hunderegister Niedersachsen
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.