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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Gründung einer politischen Partei Anzeige


Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gründungsprotokoll
  • Satzung
  • Programm
  • Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)