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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennte Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürliche Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

Voraussetzungen

Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.

Druckformulare / Merkblätter

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes
  • Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sofern keine Ehe vorliegt: Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:

  • Eine schriftliche Zustimmung des Vaters,
  • eine Geburtsurkunde des Vaters

Welche Gebühren fallen an?

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt in Niedersachsen 20 Euro.

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
  • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
  • Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
  • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofortige Ausstellung

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)