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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Personalkostenerstattung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen


Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Übernahme der persönlichen Kosten für die Lehrkräfte beantragen.

Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.

An wen muss ich mich wenden?

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Telefon: +49 4131 15-2222

Fax: +49 4131 15-45 2220

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Zuständige Stellen


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Adresse: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 2120, 21311 Lüneburg
Fahrplan
Telefon: +49 4131 15-2222
Fax: +49 4131 15-452220
Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.        

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Telefon: +49 4131 15-2222

Fax: +49 4131 15-45 2220

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
  • Nebst die je nach Einzelfall erforderlichen Anlagen oder Erklärungen

Verfahrensablauf

Sie reichen den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein. Dieser wird geprüft. Nach Prüfung wird Ihnen die Entscheidung mit einem Finanzhilfebescheid bekannt gegeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Personalkostenerstattung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)