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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Obdachlosenhilfe

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

Zuständige Stellen

Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Fahrplan
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 14:00 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Ansprechpartner

Frau Martina Krickel
Telefon: 05903 9305-1057
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 057
Zuständig für:
Herr Marc Schüring
Telefon: 05903 9305-1059
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 059
Zuständig für:
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Emsland
Telefon: 05931 44-0
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)