Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Emsbüren - Bereich Sozialhilfe
Fahrplan
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsbüren:
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sozialhilfe
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Emsbüren:
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sozialhilfe
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.