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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Kind an einer Realschule anmelden


Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist eine inklusive Schule. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.

Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule  oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Zuständige Stellen


Bereich Schulen
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Fahrplan
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Donnerstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Ansprechpartner

Frau Sabine Bültel
Telefon: 05903 9305-1122
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 211
Zuständig für:
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Adresse: Hanwische Straße 11, 48488 Emsbüren
Bemerkung: Schulträger: Gemeinde Emsbüren; Schulleitung: Herr Pieper (Ganztagsschule)
Telefon: 05903 500
Fax: 05903 940048

Voraussetzungen

  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in den Schuljahrgang 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.

Druckformulare / Merkblätter

  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
  • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte 
  • ggf. Schwimmabzeichen
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
  • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldungen im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe). Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr

Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)