Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Emsbüren - Bereich Sicherheit und Ordnung, Verkehr
Fahrplan
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsbüren:
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers
- Obdachlosenhilfe
- Straßenreinigung
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Wanderlager Anzeige
- Wilder Müll Entsorgung
- Winterdienst