Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Emsbüren - Bereich Bürgerbüro
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsbüren:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Unterschriften: Beglaubigung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Ummeldung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinMeldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EURVorkasse: neinErweiterte Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.