Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Emsbüren - Bereich Bürgerbüro
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsbüren:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Unterschriften: Beglaubigung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
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- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Unterschriften: Beglaubigung
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Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.