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Ihr ausgewählter Ort: Emsbüren (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Unterschriften: Beglaubigung


Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

  • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
  • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
    • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
    • in Vereins- und Handelsregistersachen;
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
  • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

Zuständige Stellen


Emsbüren - Bereich Bürgerbüro
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Fahrplan
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Samstag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr 

Ansprechpartner

Frau Sara Elfert
Telefon: 05903 9305-2050
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 050 Bürgeramt 1
Zuständig für:
Frau Anne Gerdes
Telefon: 05903 9305-1052
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 052 Bürgeramt 2
Zuständig für:
Frau Margret Scheffer
Telefon: 05903 9305-1050
Fax: 05903 9305-1155
Raum:
Zimmer Nr. 050 Bürgeramt 1
Zuständig für:
Adresse: Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Telefon: 05903 9305-0
Fax: 05903 9305-1155
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Unterstützende Institutionen

Bürgerbüro, Bürgerberatung

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)