Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Emsbüren - Bereich Allgemeine Bauverwaltung
Fahrplan
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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