Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Dörpen

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten


Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU  in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

  • des eigenen Meldeverhaltens
  • des eigenen Risikomanagements:
    • Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
    • Identifizierung der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und gegebenenfalls der für sie oder ihn auftretenden Person
    • Prüfung, ob die für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
    • Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
      • die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners steht oder
      • die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
    • Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
      • Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
    • stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung

Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen

  • sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
  • spätestens nach einem Jahr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchen (FIU).
  • Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.

Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postanschrift: Postfach 85 05 55, 51030 Köln, Stadt
Fahrplan
Telefon: +49 351 44834556
Fax: +49 228303 98539

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)