Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.

Ihr ausgewählter Ort: Dörpen

Aus der Kirche austreten


Sie wollen aus einer Kirche austreten?
Dann müssen Sie das bei der richtigen Stelle sagen.

So geht es:
Sie müssen die Erklärung persönlich abgeben.

Sie treten aus der Kirche aus.
Das muss die Behörde wissen.
Sie melden das an die Behörde.
Die Behörde schickt dann eine Nachricht an Ihren Chef oder Ihre Chefin.

Sie müssen nicht mehr zum Finanz-Amt gehen.
Sie müssen Ihren Chef oder Ihre Chefin sagen:
Sie müssen jetzt keine Kirchen-Steuern mehr bezahlen.

Sie wohnen in einer Gemeinde?
Dann ist die Gemeinde zuständig.
Oder Sie wohnen in einer Stadt?
Dann ist die Stadt zuständig.
Oder Sie wohnen in einer Samt-Gemeinde?
Dann ist die Samt-Gemeinde zuständig.

Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
Oder:
Sie sind noch nicht 14 Jahre alt.
Aber Ihre Eltern sind für Sie verantwortlich.
Dann können Ihre Eltern den Kirchen-Austritt erklären.
Sie sind 12 Jahre oder älter?
Dann können Sie selbst den Kirchen-Austritt erklären.
Das müssen Ihre Eltern nicht für Sie machen.
Aber Sie müssen dafür selbst "ja" sagen.

- Einen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Eine Taufbescheinigung, wenn Sie eine haben.
Welche Fristen gibt es?
Sie wollen aus der Kirche austreten?
Dann müssen Sie eine Erklärung schreiben.
Sie müssen die Erklärung am selben Tag unterschreiben.
Dann sind Sie sofort kein Mit-Glied mehr von der Kirche.
Aber Sie müssen noch Kirchen-Steuern bezahlen bis zum Ende vom Monat.

30,00 EUR
Vorkasse: Nein

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)