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Kirchenaustritt Erklärung


Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Nein
Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen


Stadt Papenburg - Bürgerdienste Allgemein
Adresse: Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg
Fahrplan
Telefon: 04961 82-500
Öffnungszeiten:

Mo. - Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 12:30 Uhr

Do. 08:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Online-Terminvereinbarung: zur Online-Terminvereinbarung
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht
Zahlungsmethoden:
EC-Kartenzahlung, Barzahlung

Datenschutzinformationen


Stadt Papenburg - Rechnungsprüfung
Postanschrift: Postfach 1755 , 26857 Papenburg
Fahrplan
Adresse: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Fahrplan
Telefon: 04961 82-320
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
 

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Der barrierefreier Eingang ist direkt beim Besucherparkplatz. (Anfahrt von der Rathausstraße.)


Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)